FlexCard bestellen

BeiträgeIhr möchtet eine FlexCard bestellen oder eine bestehende FlexCard verlängern? Dann füllt einfach das u.a. Formular aus. Wir übersenden Euch dann eine Rechnung über den gewählten Tarif per Mail. Die AGBs mit Infos zur FlexCard findet ihr unten. 


FlexCard bestellen
FlexCard Bestellung
AGBs gelesen und akzeptiert?

§ 1 Vertragsbeginn/Vertragsdauer

Mit dem Erwerb der FlexCard schließt der/die Schüler/in einen Unterrichtsvertrag mit der ON STAGE Musikschule für den Zeitraum von maximal 3 Monaten (FlexCard Small) oder 6 Monaten (FlexCard Smart) ab.

§ 2 Unterrichtsbeiträge

1) Unterrichtsbeiträge FlexCard – Small (5 Unterrichtsstunden)
a. 5 Unterrichtsstunden (Einzelunterricht) zu 30 Minuten = 142,50 € (Einzelstunde = 28,50 €)
b. 5 Unterrichtsstunden (Einzelunterricht) zu 45 Minuten = 195,00 € (Einzelstunde = 39,00 €)

2) Unterrichtsbeiträge FlexCard – Smart (10 Unterrichtsstunden)
a. 10 Unterrichtsstunden (Einzelunterricht) zu 30 Minuten = 265,00 € (Einzelstunde = 26,50 €)
b. 10 Unterrichtsstunden (Einzelunterricht) zu 45 Minuten = 370,00 € (Einzelstunde = 37,00 €)

§ 3 Zahlung der Unterrichtsbeiträge

Die Unterrichtsbeiträge sind vor der ersten Unterrichtsstunde auf folgendes Konto zu überweisen:

Stadtsparkasse Düsseldorf ON STAGE – Stephan Großer – IBAN DE46 3005 0110 0015 2370 19 – BIC DUSSDEDDXXX.

§ 4 Terminvereinbarung

Nach Zahlung des Unterrichtsbeitrages kann die Terminvereinbarung direkt mit dem jeweiligen Lehrer stattfinden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Schülerin/des Schülers, ausreichend Unterrichtstermine im Laufe der Vertragsdauer mit der Lehrkraft zu vereinbaren. An welchem Wochentag der Unterricht stattfindet, richtet sich nach den Möglichkeiten der jeweiligen Lehrkraft.

§ 5 Abrechnung Unterrichtsstunden

Zur Abrechnung der einzelnen Unterrichtseinheit unterschreibt der/die Schüler/in mit Datum auf einem Abschnitt der Flexcard.

§ 6 Terminstornierung

1. Mit der Lehrkraft vereinbarte Termine gelten als bindend und werden entsprechend als in Anspruch genommen gerechnet, wenn der/die Schüler/in nicht bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtstermin per Nachricht oder Anruf beim jeweiligen Lehrer abgesagt hat. Erfolgt die Stornierung nicht oder nicht im o.g. genannten Zeitraum gilt die Unterrichtseinheit als erteilt und wird abgerechnet.

2. Vereinbarter Unterricht, der von der Musikschule oder der Lehrkraft abgesagt wird, gilt als nicht erteilt.

§ 7 Unterrichtsort

1. In der Regel findet der Unterricht in den Räumen der ON STAGE Musikschule statt.
2. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt** oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent*In und Schüler*In (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen.

Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der/die Schüler*In nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, werden die nicht in Anspruch genommenen. Unterrichtseinheiten aus dem Kontingent in die nächste Abonnementslaufzeit übertragen oder in der laufenden Abonnementslaufzeit nachgeholt.

**(Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

§ 8 Haftung und Hausordnung

1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder, Wertgegenstände, Geld und Instrumente o.ä. wird keine Haftung übernommen.
2. Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
3. Die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

4. Eine Aufsichtspflicht seitens der Musikschule für die minderjährigen Teilnehmer besteht nur während des Unterrichts. Die Musikschule haftet nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung wegen Personenschäden, Produkthaftung oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die vorgenannte Haftungseinschränkung gilt auch zugunsten von Vertretern, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen der Musikschule.

§ 9 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt

ON STAGE ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil des Abonnements, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Abonnement uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

§ 10 Organisatorische Neuregelungen

ON STAGE behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.

 

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